Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen (AGB)

1. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend den Mitgliedschaftsbedingungen während der Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Club zu nutzen. FEMISPORT behält sich vor, den Club an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten.
  2. Die Nutzung der Clubeinrichtungen ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises möglich.   
  3. Abhängig von der Mitgliedschaft ist das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung bestimmter bzw. sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis und wenn (vorgesehen) die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches (z. B. „wegen einer Pandemie“), welche zur vorübergehenden Schließung des Betriebes führt, ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen Beitragszahlungen weiterhin zu entrichten (bei Lastschriftverfahren werden die fälligen Summen weiterhin eingezogen). Für die Zeit der Nichtnutzung bekommt das Mitglied eine Entschädigung, welche dem Wert der Fortzahlung seiner Beiträge im selben Wert gleichkommt.
  4. Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.

2. GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und eventuell geänderter Leistungsangebote.  
  2. Neufassungen der AGB werden zum Vertragsinhalt, wenn FEMISPORT diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang schriftlich widerspricht. 

3. MITGLIEDGSBEITRAG ZAHLUNGSWEISE

  1. FEMISPORT bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Bankarbeitstag des laufenden Abrechnungszeitraums eingezogen.   
  2. Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Beitrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine periodische Zahlungsweise. 
  3. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten in Höhe von 10 plus bankseitige Rücklastschrift berechnet.   
  4. Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist FEMISPORT berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Beitrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt FEMISPORT vorbehalten. 
  5. Das Startpaket ist mit dem ersten Beitrag fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.   
  6. Der periodische Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart.  Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können nach der Mindestlaufzeit jährlich um maximal 1,50 pro wöchentlichen Zeitraum angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst.
  7.  

4. MITGLIEDSAUSWEIS

  1. Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt FEMISPORT einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von FEMISPORT und ist nach Vertragsablaufzeit an FEMISPORT herauszugeben. 
  2. Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist FEMISPORT unverzüglich mitzuteilen.
  3. Ersatzkarten werden mit einer 10.- Euro Gebühr verrechnet. 
  4. Das Mitglied darf den Mitgliedsausweis nicht an Dritte weitergeben oder Dritten Zugang zum Studio verschaffen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. KÜNDIGUNG

  1. Die Kündigung bedarf der Textform.   
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

6. ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN

FEMISPORT behält sich vor, die Öffnungs- und Betreuungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Das gilt besonders in Bezug auf die Sommer-, Weihnachts- und Feiertags- Regelungen, sowie für notwendige Schließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
Außerhalb der Betreuungszeiten können die Mitglieder selbstverantwortlich auf eigenes Risiko trainieren. Zur Sicherheit der Mitglieder und zur Vermeidung von Vandalismus und zur Zutrittskontrolle sind die Trainingsbereiche in diesem Zeitraum videoüberwacht. Selbstverständlich sind die Umkleiden von der Videoüberwachung ausgenommen. Das Bildmaterial wird nach 72h gelöscht, sofern keine Vorfälle dokumentiert wurden.

7. DATEN DES MITGLIEDS

Änderungen der Mitgliedschaften z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich FEMISPORT schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

8. HAFTUNG

Die Haftung von FEMISPORT, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung oder sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.

9. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

FEMISPORT sichert seinen Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogene Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.